Betrieb für Abwasserbeseitigung

Die Notwendigkeit:

Die Stadt Rhede hat ein Interesse an Ihrer funktionsfähigen Abwasseranlage!
Schadhafte und undichte Schmutzwasserleitungen führen zu einer Verschmutzung von Boden und Grundwasser. Umgekehrt kann durdch Schäden an der Abwasseranlage Grundwasser in die im Erdreich eingebauten Leitungen einströmen und auf diese Weise die Leistungsfähigkeit der Kanäle und der Kläranlage stark beeinträchtigen. 
Häufig ist es Hauseigentümern nicht bekannt, dass die Vorsorge zur Vermeidung von Schäden an den meist unsichtbaren Abwasseranlagen auf dem Grundstück genauso zu den Pflichten des Eigentümers gehört, wie die selbstverständliche Wartung der sichtbaren technischen Anlagen (z.B. Heizung).
Um mögliche Schäden rechtzeitig erkennen und beheben zu können, muss Ihre Abwasseranlage zwar in längeren Zeitabständen, aber doch regelmäßig untersucht werden. Sie leisten damit nicht nur einen Beitrag für den Boden- und Grundwasserschutz, sondern bewahren auch Ihr Eigentum vor vermeidbaren Schäden, denn früh erkannte kleine Undichtigkeiten sind schnell und günstig zu reparieren.
Die Dichtheitsprüfung privater erdverlegter Schmutzwasserleitungen wird vom Land Nordrhein-Westfalen durch das Landeswassergesetz (§ 61 a) gefordert.

Informationsfilm zur Dichtheitsprüfung

+++ ACHTUNG +++

Eine immer wieder aktualisierte Liste der Sachverständigen für die Dichtheitsprüfung finden sie unter:
http://www.lanuv.nrw.de

Wichtige Informationen!

Beachten Sie bitte die zusätzlichen Informationen oben im Menüpunkt "Sonstiges". Ebenso die Hinweise über die Durchführung der Dichtheitsprüfung

Kontakt

Betrieb für Abwasserbeseitigung
Rathausplatz 9
46414 Rhede
Telefon:
02872 930-315
Telefax:
02872 930-49-315
E-Mail:
dichtheitspruefung [at] rhede.de
Internet:
http://www.rhede.de
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