Betrieb für Abwasserbeseitigung

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Stadt Rhede
Der Bürgermeister
Betrieb für Abwasserbeseitigung
Rathausplatz 9
46414 Rhede
Telefon: 02872 930-0
Telefax: 02872 930-450
E-Mail: info [at] rhede.de  
Internet: www.rhede.de 
 
Die Stadt Rhede ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Bürgermeister Lothar Mittag. 
 
Die Gesamtverantwortung für den Internetauftritt des Betriebs für Abwasserbeseitigung der Stadt Rhede (gem. § 10 Mediendienste-Staatsvertrag) liegt bei Hermann-Josef Schmeing. 
 
Die Zentralredaktion für den Internetauftritt des Betriebs für Abwasserbeseitigung der Stadt Rhede liegt bei Hermann-Josef Schmeing. 
 
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Königsberger Straße 6
32339 Espelkamp
 
Telefon: +49 (5772) 293-100
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Rechtliche Hinweise
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Urheberrechtsschutz
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Persönliche Verbindlichkeit
Die in dieser Website gemachten Ausführungen dienen lediglich der allgemeinen Information. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Leistung der Stadt Rhede kann hierauf nicht begründet werden. In jeder konkreten Angelegenheit ist daher eine Einzelfallentscheidung nach dem vorgeschriebenen Verwaltungsverfahren erforderlich.

Elektronische Mitteilungen - E-Mail
Erklärung über die Nichteröffnung des Zugangs für rechtsverbindliche elektronische Nachrichten (gem. § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz NRW) :
Der elektronische Zugang zur Verwaltung der Stadt Rhede - insbesondere die Übermittlung elektronischer Dokumente - für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen natürlichen Personen, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und der Verwaltung im Sinne des § 3a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), wird hiermit ausdrücklich zurzeit nicht eröffnet.
 
Die vorstehende Einschränkung gilt sowohl für die Zugänge per E-Mail-Adresse, für E-Mail-Kontaktformulare als auch für jede Art von Web-Formularen und sonstigen Zugängen. Alle anderen bekannten Mailadressen sowie personenbezogene Mail-Adressen von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Verwaltung, stellen keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
 
Eine Benachrichtigung über die Nichtverwertbarkeit im Sinne des § 3 a Abs. 1 VwVfG kann in der Regel nicht erfolgen, da damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden wäre.
 
 
Welche Form der Kommunikation ist möglich ?
Derzeit sind die technischen Voraussetzungen für eine rechtsverbindliche Kommunikation noch nicht gegeben, das heißt, in den Fällen, in denen eine Schriftform (Unterschrift) erforderlich ist, ist eine elektronische Abwicklung noch nicht möglich. Die Stadt Rhede arbeitet jedoch an der Eröffnung des Zugangs.
 
In allen anderen Fällen, in denen es nicht um eine Rechtsverbindlichkeit ankommt, können Sie die veröffentlichten und bekannten E-Mail-Adressen von Einrichtungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt natürlich jederzeit dafür nutzen, mit der Stadt Rhede in Kontakt zu treten.
 
 
Bitte beachten Sie für die elektronische Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung die folgenden wichtigen Punkte:

Die Stadt Rhede kann derzeit aus verschiedenen Gründen noch keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Bei der Kommunikation über unverschlüsselte E-Mail besteht das Risiko, dass die Informationen auf dem Transportweg von Unbefugten zur Kenntnis genommen, verfälscht oder gelöscht werden, deshalb wird bei vertraulichen Daten zurzeit der Postweg empfohlen.
 
Grundsätzlich sind reine Text-E-Mails zu verwenden, das heißt, auf den Anhang von Dokumenten, Bildern oder anderen digitalen Formaten ist zu verzichten. Ist die Übermittlung von Dateianhängen dennoch erforderlich, so wird gebeten, die Verwertbarkeit des Dateiformates zuvor mit Ihrer Kontaktpartnerin bzw. Ihrem Kontaktpartner bei der Gemeindeverwaltung abzustimmen.
 
Die Größe der annehmbaren E-Mails ist beschränkt auf 10 MB.
 
Es sind keinerlei Werbe-E-Mails erwünscht. Es ist untersagt, die auf dieser Website befindlichen E-Mail-Adressen, Personendaten und Adressen ohne explizite Zustimmung in Mailing-Listen, Newsletter oder Datensammlungen aufzunehmen.  

Informationsfilm zur Dichtheitsprüfung

+++ ACHTUNG +++

Eine immer wieder aktualisierte Liste der Sachverständigen für die Dichtheitsprüfung finden sie unter:
http://www.lanuv.nrw.de

Wichtige Informationen!

Beachten Sie bitte die zusätzlichen Informationen oben im Menüpunkt "Sonstiges". Ebenso die Hinweise über die Durchführung der Dichtheitsprüfung

Kontakt

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46414 Rhede
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Telefax:
02872 930-49-315
E-Mail:
dichtheitspruefung [at] rhede.de
Internet:
http://www.rhede.de
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