Wenn der Sachkundige feststellt, dass die Abwasseranlage undicht ist, vermerkt er dies in seinem Prüfprotokoll.
Nach Vorlage des Prüfprotokolls werden Sie von der Stadt Rhede je nach Schadensart dazu aufgefordert, in einer angemessenen Frist die Schäden zu beheben. Der Sanierungserfolg ist mit einer erneuten Dichtheitsprüfung nachzuweisen.
<Info Schadensklassen>