Betrieb für Abwasserbeseitigung

Wann müssen Sie die Anlage sanieren?

Wenn der Sachkundige feststellt, dass die Abwasseranlage undicht ist, vermerkt er dies in seinem Prüfprotokoll.
Nach Vorlage des Prüfprotokolls werden Sie von der Stadt Rhede je nach Schadensart dazu aufgefordert, in einer angemessenen Frist die Schäden zu beheben. Der Sanierungserfolg ist mit einer erneuten Dichtheitsprüfung nachzuweisen.
 
<Info Schadensklassen>

Informationsfilm zur Dichtheitsprüfung

+++ ACHTUNG +++

Eine immer wieder aktualisierte Liste der Sachverständigen für die Dichtheitsprüfung finden sie unter:
http://www.lanuv.nrw.de

Wichtige Informationen!

Beachten Sie bitte die zusätzlichen Informationen oben im Menüpunkt "Sonstiges". Ebenso die Hinweise über die Durchführung der Dichtheitsprüfung

Kontakt

Betrieb für Abwasserbeseitigung
Rathausplatz 9
46414 Rhede
Telefon:
02872 930-315
Telefax:
02872 930-49-315
E-Mail:
dichtheitspruefung [at] rhede.de
Internet:
http://www.rhede.de
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