| Reichen sie die Unterlagen des Sachkundigen bitte direkt nach Erhalt bei der Stadt Rhede ein! Den Zeitpunkt einer ggf. notwendigen Sanierung legt die Stadt Rhede fest, nicht der Sachkundige! Sie bekommen mit einem Antwortschreiben von uns diese Frist mitgeteilt und müssen erst danach aktiv werden. |
| Die Sanierungsfristen hängen natürlich von dem Schaden in der Abwasserleitung ab. Diese sind für Schäden der Schadensklasse "0" eine Sanierungsfrist von 2 Jahren, bei Schadensklassen "1" und "2" bei 5 Jahren, Schadensklassen "3" und "4" werden als Bagatellfälle gehandelt und sind von unserer Seite nicht Sanierungsbedürftig. Es liegt natürlich in Ihrem Ermessen die ggf. festgestellten Schäden zu reparieren. |