Betrieb für Abwasserbeseitigung

Herzlich Willkommen,

auf unseren Internetseiten geht es um die Dichtheitsprüfung in NRW die lt. Landeswassergesetz §61a durchgeführt werden muss.

Gesetzesänderungen zur Dichtheitsprüfung abwarten!

Der Umweltausschuß des Landtages NRW hat am 14.12.2011 mit der Mehrheit der Stimmen von CDU, FDP und Linken einen Antrag der FDP-Fraktion angenommen, der dei Landesregierung auffordert die Dichtheitsprüfung auszusetzen. Sowohl NRW-Umweltminister Johannes Remmel also auch die Fraktionen von CDU und FDP haben angekündigt im Januar 2012 einen Entwurf zur Änderung des Landeswassergesetzes in den Landttag einzubringen. Wie die Änderung aussieht und welche Auswirkungen sie auf die Durchführung der Dichtheitsprüfung hat, ist noch unklar. Aus Sicht der Stadt Rhede bestehen keine Bedenken, wenn Grundstückseigentümer zumächst die Gesetzesänderung abwarten und die Dichtheitsprüfung noch nicht durchführen.

Informationsfilm zur Dichtheitsprüfung

+++ ACHTUNG +++

Eine immer wieder aktualisierte Liste der Sachverständigen für die Dichtheitsprüfung finden sie unter:
http://www.lanuv.NRW.de

Wichtige Informationen!

Beachten Sie bitte die zusätzlichen Informationen oben im Menüpunkt "Sonstiges". Ebenso die Hinweise über die Durchführung der Dichtheitsprüfung

Kontakt

Betrieb für Abwasserbeseitigung
Rathausplatz 9
46414 Rhede
Telefon:
02872 930-315
Telefax:
02872 930-49-315
E-Mail:
dichtheitspruefung [at] rhede.de
Internet:
http://www.rhede.de
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