Betrieb für Abwasserbeseitigung

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Gesetzesänderungen zur Dichtheitsprüfung abwarten!

Im Dezember 2011 hat der Umweltausschuss des Landtags NRW die Landesregierung aufgefordert, die Dichtheitsprüfung auszusetzen. In der Folge haben sowohl die damaligen Regierungsfraktionen (SPD, Bündnis 90/Die Grünen) als auch die Oppositionsfraktionen (CDU, FDP) im Landtag Gesetzesentwürfe zur Änderung des Landeswassergesetzes eingebracht. Beide Gesetzesentwürfe sahen eine Änderung des § 61 a LWG NRW mit dem Ziel vor, die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasseranlagen neu zu regeln. Durch die Auflösung des Landtages NRW im März 2012 wurden die Gesetzgebungsverfahren gegenstandslos.
Am 13.05.2012 wurde in NRW ein neuer Landtag gewählt. Es ist davon auszugehen, dass der neu gewählte Landtag die Thematik der Dichtheitsprüfung spätestens im Herbst 2012 wieder aufgreifen und eine Neuregelung beschließen wird.

Wie die Änderung aussieht und welche Auswirkungen sie auf die Durchführung der Dichtheitsprüfung hat, ist noch unklar. Aus Sicht der Stadt Rhede bestehen keine Bedenken, wenn Grundstückseigentümer zunächst die Gesetzesänderung abwarten und die Dichtheitsprüfung noch nicht durchführen.

Informationsfilm zur Dichtheitsprüfung

+++ ACHTUNG +++

Eine immer wieder aktualisierte Liste der Sachverständigen für die Dichtheitsprüfung finden sie unter:
http://www.lanuv.nrw.de

Wichtige Informationen!

Beachten Sie bitte die zusätzlichen Informationen oben im Menüpunkt "Sonstiges". Ebenso die Hinweise über die Durchführung der Dichtheitsprüfung

Kontakt

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Rathausplatz 9
46414 Rhede
Telefon:
02872 930-315
Telefax:
02872 930-49-315
E-Mail:
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